Fragen und Antworten zu Energieausweisen

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Wird ein Gebäude/eine Wohnung vermietet, verpachtet oder verkauft, ist dem Interessenten ein Energieausweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV) vorzulegen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Der Energieausweis ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig. Zudem muss er beim Institut für Bautechnik (DiBt) registriert sein.

Kann ein Energieausweis auch für einzelne Wohnung ausgestellt werden?

Nein, ein Energieausweis kann immer nur für das gesamte Gebäude ausgestellt werden. Bei gemischt genutzten Immobilien sind für den Wohnteil und den Gewerbeteil separate Ausweise erforderlich.

Welche Unterlagen benötigt der Energieberater zur Ausstellung eines Energieausweises?

Beim Verbrauchsausweis:

Die Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser lückenlos der letzten 3-4 Jahre
Die Wohnfläche
Eventuell Nachweise zu Sanierungsmaßnahmen

Beim Bedarfsausweis:

Der Bedarfsausweis kann grundsätzlich ohne jegliche Unterlagen ausgestellt werden, allerdings müssen dann alle Gebäudedaten vor Ort genaustens aufgenommen werden. Eine vor Ort Begehung ist zwar bei einem Bedarfsausweis unausweichlich, aber umso mehr Unterlagen vorhanden sind, desto geringer ist der Aufwand für die Ausstellung. Daher wird empfohlen folgende Unterlagen bereitzustellen:

Grundriss/Bauplan/Baubeschreibung
Unterlagen zur Anlagentechnik
eventuell Unterlagen zu Sanierungsmaßnahmen.

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